Ein äusländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres ist der äusländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Er muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dazu ist eine Kontrollfahrt nötig.

Befreit von der Kontrollfahrt sind Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.

Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss die Person, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU und wenn möglich Fahrstunden) durchlaufen.